Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der starken Preiserhöhungen die Analysenpreise mit dem Jahreswechsel 2024 deutlich erhöht werden mussten.

Aktuelle Preisliste

 

Die Standardpreise verstehen sich für Aufträge, die ohne terminliche Zielvorgabe übernommen werden. Wir bearbeiten die Analysenproben in der Reihenfolge ihres Einlangens und organisieren die Abfolge von Analysenmethoden nach der Gesamtauftragslage. Besonders selten angefragte Analysen können so manchmal erst nach längerer Wartezeit erledigt werden.

Die Einhaltung einer Frist von 48 Stunden ab Einlangen einer Probe für die elektronische Übermittlung der Ergebnisse einer Analysenmethode gewährleisten wir für einen Express-Auftrag. Dafür berechnen wir einen Aufschlag von 100 % auf den Analysenpreis. Werden mehrere Methoden beauftragt so verlängert sich die Frist für den Express-Tarif um 24 Stunden je zusätzlicher Bestimmung.

Zu den genannten Tarifen erhalten Sie:

  • ein e-Mail mit den Einzelergebnissen jeder angewendeten Methode, das fallweise Anmerkungen zur analytischen Beurteilung der Messungen enthält,
  • nach vollständigem Abschluss des Auftrags eine Excel-Tabelle mit
    • allen Einzelergebnissen,
    • deren statistischer Beurteilung und
    • einer stöchiometrische Bewertung der Ergebnisse
  • PDF-Dateien mit IR-Spektren und Messkurven der Röntgenfluoreszenzanalyse.

Für Aufträge zur Durchführung großer Analysenserien erstellen wir gern ein Spezialangebot nach Ihrer Anfrage.

Die Ausarbeitung eines Analysenberichts mit detaillierter Dokumentation des Auftrags, der angewandten Methoden und Bewertung der Ergebnisse stellen wir nach Aufwand getrennt in Rechnung.

 

Bestimmung von Spuren und Nebenmengen:

Anfragen zur Bestimmung von Sauerstoff oder Halogenen bzw. Röntgenfluoreszenzcharakterisierung können wir einzeln nicht zu den Listentarifen übernehmen. Nach unserem QS-Konzept müssen wir Gesamtzusammensetzung und Homogenität verifizieren, was bei organischen Materialien durch eine zusätzliche C/H/N/S bzw. C/H/N/S- und O-Analyse geschieht.

Wenn der Auftraggeber diese Daten nicht benötigt, wird ein Aufschlag von 50 % der Analysenkosten berechnet.

Wichtige Information: Aufgrund unseres Qualitätssicherungskonzepts bieten wir Einzelbestimmungen nicht als regulären Service an! Sollten Sie auf eine Einzelbestimmung bestehen, so nehmen wir diesen Auftrag nur für niedermolekulare Laborpräparate an, für die ein stöchiometrischer Erwartungswert angegeben ist. Aufträge zur Einzelbestimmung nehmen wir für metallorganische Verbindungen grundsätzlich nicht an!

Wir ersuchen Sie, die Elementaranalysen in Publikationen ausdrücklich zu nennen: „Elementaranalysen wurden am Mikroanalytischen Laboratorium der Universität Wien durchgeführt“. Die Analysenscheine sollten als Quellenangaben referenziert werden.

Allgemeine Methodenbeschreibungen finden Sie auf unserer Website.

Nicht genau deklarierte Aufträge werden als „Dreifachbestimmung“ ausgeführt und verrechnet.

Für Leistungen, die in der Liste derzeit nicht abgebildet werden (Ionenanalytik, acidimetrische Charakterisierung, Beratungs- oder Schulungstätigkeit, Berichtserstellung u.a.) vereinbaren wir die Preise auf Anfrage.

 

Probenversand

Bitte verpacken Sie Proben sicher um das Aufplatzen von Probengebinden zu vermeiden. Aufgrund unserer Methoden ist eine maximale Probenmenge von 1.000 mg sinnvoll.

Die bevorzugten Probengefäße sind 1,0 mL Eppendorf-Vials. Aus der konischen Spitze lassen sich auch kleine Probemengen gut aufnehmen. Die Kappe ist ziemlich gasdicht, sodass es zu keiner nennenswerten Feuchtigkeits- oder Sauerstoffaufnahme kommt. Das Probengefäß lässt dich mit einer Hand öffnen und rasch wieder verschließen, was gerade für hygroskopische oder flüchtige Proben große Vorteile bringt.

Vermeiden Sie das Umwickeln der Kappe mit Parafilm! Dieser bringt keine nennenswerte Verbesserung der Dichtheit, verursacht aber leicht ein unbeabsichtigtes Öffnen der Kappe, wenn die Umwicklung gelöst wird. Eine Kontamination der Probe mit Parafilm (ca. 85 % C und 15 % H) verfälscht jedes Analysenergebnis.

Bedenken Sie, dass der Luftdruck im Frachtraum eines Flugzeugs deutlich niedriger ist, sodass flüssige Probenleicht aus einem Gebinde austreten können, wenn dieses nicht auch bei Unterdruck gasdicht ist. Es sollten also für flüssige Proben kleine Gefäße mit Schraubverschluss und elastischer Dichtung verwendet werden.

Adresse:   
Universität Wien
Mikroanalytisches Laboratorium
Boltzmanngasse 1 (Portier)
1090 Wien

Legen Sie den Proben unbedingt ein datiertes Begleitschreiben bei, aus dem Analysenauftrag, Auftraggeber und Probenbezeichnungen und –beschreibungen ersichtlich sind. Bedenken Sie, dass Sie mit dem Versand meist eine Chemikalie in Verkehr bringen und als Versender verpflichtet sind, die entsprechende Sicherheitsinformation beizulegen.

 

Verrechnung

Das Mikroanalytische Laboratorium agiert als Einheit der Universität Wien nach den gesetzlichen Regelungen des Universitätsgesetzes 2002 (UG02). Demnach ist nur die Verrechnung von Nettopreisen zulässig. Es wird also keine Umsatzsteuer eingerechnet.

Wir ersuchen um prompte Bezahlung an das auf der Rechnung ausgewiesene Konto der Universität Wien unter Angabe der Rechnungsnummer. Für das Verbuchen von Zahlungen und das Mahnwesen ist die Finanzabteilung der Universität Wien zuständig.

Kontakt: rechnungswesen@univie.ac.at

Universität Wien Finanzwesen und Controlling Universitätsring 1 A-1010

UID-Nummer ATU 37586901

 

Probenversand außerhalb des EWR

Beachten Sie bitte, dass die Abwicklung des Imports von bewerteten Gütern über eine Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer zu Verzögerungen in der Zustellung und zusätzlichen Kosten für das Auftragslabor führt, die wir ebenfalls einrechnen müssen.

Wenn möglich deklarieren Sie daher Ihre Proben als „Warenmuster ohne Wert“.

Bitte beachten Sie, dass wir für die Abwicklung der Berichterstattung und Verrechnung auf Papier und im Postweg einen Pauschalbetrag aufschlagen müssen und geben Sie bei Auftragserteilung an, ob die Ausfertigungen in Papier erforderlich sind.

Wir bitten um Verständnis, dass wir im Inland einen Rechnungsmindestbetrag von € 120,00 (im internationalen Verkehr von € 150,00e) einhalten müssen.


Preise gültig ab 01.01.2024